fsc
facebook
logo1
tqcert

Führerscheinklassen ab 2013- die Übersicht

Die Unterscheidung der Führerscheinklassen ist nicht ganz einfach. Wir haben die wichtigsten Fakten kurz zusammengefasst.

Die Gültigkeit des Führerscheins ist auf 15 Jahre begrenzt, danach ist eine Neuausstellung erforderlich. Die Fahrerlaubnis bleibt gültig- es ist keine neue Prüfung erforderlich. Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.  

 

Hier findet ihr im einzelnen alle Informationen zu den Führerscheinklassen:
AM, A1, A2, A, B, B96, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE, L, T

AM

Merkmale:

Zweirädige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei  Diesel-/ Elektromotor

Dreirädige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³  bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/ Elektromotor

Vierrädige Leicht- Kfz mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³  bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/ Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg

Ausbildung:

Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Fahrstunden:

Übungsstunden: nach Bedarf
Theorie/ Doppelstunden a´ 90 Minuten bei Ersterteilung: 12 bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 2

Voraussetzungen:

Mindestalter 16 Jahre

Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Maßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt

A1

Merkmale:

Krafträder mit:
- Hubraum max. 125 cm³ 
- Leistung max. 11 KW
- Verhältnis Leistung/ Gewicht max. 0,1 KW/ kg

Dreirädige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern :
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/ h
- Leistung max. 15 KW

Ausbildung:

Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung                         Eingeschlossene Klassen: AM

Fahrstunden:

Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahn: 4
Dunkelfahrt: 3
Theorie/ Doppelstunden:  90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4

Voraussetzungen:

Mindestalter 16 Jahre

Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Maßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt

A2

Merkmale:

Krafträder mit: 
- Leistung max. 35 KW
- Verhältnis Leistung/ Gewicht max. 0,2 kW/ KW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern:
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
- oder bbH über 45 km/ h
- Leistung bis 15 KW

Ausbildung:

Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine  theoretische Prüfung  erforderlich.                                                   
Eingeschlossene Klassen: AM, A1

Fahrstunden:

Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahn: 4
Dunkelfahrt: 3
Theorie/ Doppelstunden:  90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4

Voraussetzungen:

Mindestalter 18 Jahre

Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Maßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt

A

Merkmale:

Krafträder mit:
- Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/ h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern:
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
- oder bbH über 45 km/ h

Ausbildung:

Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A,
21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2

Fahrstunden:

Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahn: 4
Dunkelfahrt: 3
Theorie/ Doppelstunden:  90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4

Voraussetzungen:

Mindestalter 18 Jahre

Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Maßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt

B

MerMmale:

 Kfz- ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A

- zGM max. 3500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer

- Anhänger mit zGM max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zGM über 750 kg erlaubt, wenn zGM der  Fahrzeugkombination max. 3.500 kg

Ausbildung:

Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
eingeschlossene Klassen: AM, L

Fahrstunden:

Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahn: 4
Dunkelfahrt: 3
Theorie/ Doppelstunden:  90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 2

Voraussetzungen:

Mindestalter 18 Jahre,17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17

Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Maßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt

B96

Merkmale:

Kfz der Klasse B mit Anhänger

- zGM des Anhängers 750 kg immer erlaubt
- zGM der Fahrzeugkombination über 3500 kg, aber max.  4250 kg

Ausbildung:

Ausbildung: besondere Schulung
Prüfung:  keine
wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.

Voraussetzungen:

Vorbesitz: Klasse B

BE

Merkmale:

Kfz der Klaase B mit Anhänger oder Sattelanhänger

- zGM des Anhängers über 750 kg aber max, 3500 kg

Ausbildung:

Mindestalter:  18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)

Ausbildung:  Praxis

Prüfung: praktische Prüfung

Fahrstunden:

Übungsstunden: nach Bedarf
Überland: 3
Autobahn: 1
Dunkelfahrt: 1

Voraussetzungen:

Vorbesitz Klasse B
Sehtest
Lichtbild
Nachweis über Tag und Ort der Geburt

C1

Merkmale:

Kfz- ausgenommen der Klassen AM, A1, A2 und A:
-zGM über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- zGM des Anhänger bis 750 kg

Ausbildung:

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Geltungsdauer: bis zum 50. Lebensjahr, danach 5 Jahre

Fahrstunden:

Übungsstunden nach Bedarf                                                                    Überlandfahrt: 3
Autobahn: 1
Dunkelfahrt: 1
Theorie/ Doppelstunden: 90 Minuten
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 6

Voraussetzungen:

Mindestalter 18 Jahre                                                                                               Lichtbild
augenärztliches Gutachten
ärztliche Bescheinigung
Erste- Hilfe- Kurs
Personalausweis
Vorbesitz: Klasse B 

C1E

Merkmale:

Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger:
- zGM des Anhänger über 750 kg
- zGM der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger:
- zGM des Anhängers über 3.500 kg
- zGM der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg

Ausbildung:

Prüfung: praktische Prüfung
Geltungsdauer: bis zum 50. Lebensjahr, danach 5 Jahre

Fahrstunden:

Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 3
Autobahn: 1
Dunkelfahrt: 1

Voraussetzungen:

Lichtbild
augenärztliches Gutachten
ärztliche Bescheinigung
Personalausweis
Vorbesitz: Klasse C1 

C

Merkmale:

Kfz- ausgenommen der Klassen AM, A1, A2 und A:
-zGM über 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- zGM des Anhängers bis 750 kg.

Ausbildung:

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen: C1
Geltungsdauer: 5 Jahre

Fahrstunden:

Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahn: 2
Dunkelfahrt: 3
Theorie/ Doppelstunden:  90 Minuten
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 10

Voraussetzungen:

Lichtbild
augenärztliches Gutachten
ärztliche Bescheinigung
Erste- Hilfe- Kurs
Personalausweis
Vorbesitz: Klasse B

Mindestalter:  21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation, sowie für  Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung.

CE

Merkmale:

Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger:
- zGM des Anhängers über 750 kg

Ausbildung:

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
Geltungsdauer: 5 Jahre

Fahrstunden:

Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahn: 2
Dunkelfahrt: 3
Theorie/ Doppelstunden:  90 Minuten
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4

Voraussetzungen:

Lichtbild
augenärztliches Gutachten
ärztliche Bescheinigung
Personalausweis
Vorbesitz: Klasse B

Mindestalter:  21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation, sowie für  Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung.

D1

Merkmale:

Kfz- ausgenommen der Klassen AM, A1, A2 und A:
-für mehr als 8, aber höchstens 16 Sitzen außer dem Fahrer
- Länge maximal 8 Meter
- zGM Anhänger bis 750 kg

Ausbildung:

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Geltungsdauer: 5 Jahre

Fahrstunden:

Theorie- und Praxisstunden hängen vom jeweiligen Vorbesitz der FE-Klasse ab.

Voraussetzungen:

Mindestalter:  21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation, sowie für  Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung.               Lichtbild
augenärztliches Gutachten
ärztliches Gutachten
Erste- Hilfe- Kurs
Personalausweis
Vorbesitz: Klasse B

D1E

Merkmale:

Kfz der Klasse D1 mit Anhänger
- zGM Anhänger über 750 kg

Ausbildung:

Prüfung: praktische Prüfung 

Voraussetzungen:

Lichtbild
augenärztliches Gutachten
ärztliches Gutachten
Personalausweis
Vorbesitz: Klasse D1

D

Merkmale:

 Kfz- ausgenommen der Klassen AM, A1, A2 und A:
-für mehr als 8 Sitzen außer dem Fahrer
- zGM  Anhänger bis 750 kg

Ausbildung:

Mindestalter: 18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von Tätigkeit und Qualifikation.
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung.                       Eingeschlossene Klassen: D1
Geltungsdauer:  5 Jahre

Voraussetzungen:

Lichtbild
augenärztliches Gutachten
Ärztliches Gutachten
Erste- Hilfe- Kurs
Personalausweis
Vorbesitz: Klasse B 

DE

Merkmale:

 Kfz- der Klasse D mit Anhänger
- zGM  Anhänger über 750 k
g

Ausbildung:

Mindestalter: 18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von Tätigkeit und Qualifikation.
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung. Eingeschlossene Klassen:BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1
Geltungsdauer:  5 Jahre

Voraussetzungen:

Lichtbild
augenärztliches Gutachten
Ärztliches Gutachten
Personalausweis
Vorbesitz: Klasse D 

L

Merkmale:

Zugmaschinen:
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/ h
- mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge:
- bbH max. 25 km/ h
- auch mit Anhänger

Ausbildung:

Ausbildung: Theorie
Prüfung: Theorieprüfung

Fahrstunden:

Übungsstunden: nach Bedarf
Theorie/ Doppelstunden a´ 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 2

Voraussetzungen:

Mindestalter: 16 Jahre                                                                                            Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt

T

Merkmale:

Zugmaschinen:
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 60 km/ h
- für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/ h
- auch mit Anhänger

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurfürderzeuge:
- bbH max. 25 km/ h
- auch mit Anhänger

Ausbildung:

Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
eingeschlossene Klassen: AM, L

Fahrstunden:

Übungsstunden: nach Bedarf
Theorie/ Doppelstunden a´ 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 6

Voraussetzungen:

Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Maßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt

zertifizierter Bildungsträger